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Brauereirecht – Frisch gezapft

Dem gepflegten Bier vor oder zum Essen geht nicht nur ein geregelter Brauvorgang voraus, sondern auch eine Vielzahl von geregelten, juristischen Besonderheiten. Kaum ein gewerblicher Bereich rund um Gaststätten ist so geprägt von tradierten Vertragsverhältnissen wie das Thema Bier und die entsprechenden Lieferverträge. Lassen Sie sich beraten, wenn Sie beabsichtigen, in diesem Bereich Verträge zu schließen, zu übernehmen oder zu kündigen. Unsere Kanzlei bringt die erforderlichen Erfahrungen mit.

 

Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von Darlehens- und Getränkelieferungsverträgen ebenso wie bei Fragen zur Rechtsprechung bezüglich der Laufzeit von Getränkebezugsbindungen. Wir erklären Ihnen die Auswirkungen des neuen Kartellrechts sowie neue Entwicklungen im Gaststättenmietvertrag.

 

Sprechen Sie uns an, wenn Sie konkrete Fragen rund um das Brauereirecht haben.

 

Für unsere Mandanten betreuen wir u.a. folgende Schwerpunkte:

 

  • Bierlieferungsvertrag
  • Getränkelieferungsvertrag
  • Gaststättenkonzession
  • Pachtvertrag
  • Automatenaufstellvertrag
  • Lebensmittel- und Hygienevorschriften