Vom Gesetzgeber erlaubt:
Rechtsberatung in Deutschland durch Nicht-Juristen
Wie sehen Sie sich als Rechtsanwalt, Rechtsanwältin von dieser Situation in Sachen Mandantengewinnung betroffen?
Seit dem 1. Juli 2008 dürfen Sie auch als Nicht-Juristen Ihren Kunden juristische Leistungen, also Rechtsberatung, anbieten. Grundlage dafür ist das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Es bleibt zwar dabei, dass eine umfassende Rechtsberatung Rechtsanwälten vorbehalten ist. Aber jetzt ist es Nicht-Anwälten erlaubt, Kunden einige Serviceleistungen anzubieten
Folgende Rechtsberatung ist dem Nicht-Jurist zukünftig erlaubt:
- allgemeine Hinweise zur Anwendung von Rechtsnormen, z.B. durch Rundbriefe, und
- Rechtsdienstleistungen als Nebenleistungen, die typisch für die Branche und nur der Hauptleistung untergeordnet sind.
Rechtsberatung durch Vereine
Die Rechtsberatung durch Vereine und Verbände wird ebenfalls ausgeweitet. Beispielsweise darf arbeitsrechtliche Beratung in Zukunft nicht nur durch berufsständische Organisationen wie Branchenverbände erfolgen, sondern durch alle Vereine und Verbände.
Sie können daher die Angebote der in Ihrem Umkreis tätigen (Wirtschafts-)Verbände beobachten und so eine kostengünstige Alternative zum Anwalt finden. Gewerbsmäßige Inkassofirmen können jetzt zusätzlich Mahn- und Vollstreckungsverfahren betreiben. Als Kunde kommen Sie so schneller an Ihr Geld.
Weiter nur außergerichtliche Rechtsberatung
Das RDG gilt nur für den außergerichtlichen Bereich. Wenn bei einem Gericht Anwaltszwang herrscht (beim Landgericht, OLG usw.), benötigen Sie weiterhin einen Anwalt. Wenn Sie selbst juristische Dienstleistungen anbieten wollen, sollten Sie auch in Zukunft vorher prüfen, ob Sie dazu berechtigt sind.
Andernfalls drohen Ihnen neben wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durch Wettbewerber Bußgelder bis zu 5.000 €.
Der Bundestag, bzw. der Gesetzgeber hat das Monopol von Rechtsanwälten gelockert.
Mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen verabschiedete das Parlament am Donnerstagabend ein Gesetz, das auch Nicht-Juristen in begrenztem Umfang eine Rechtsberatung erlaubt.
Justizstaatssekretär Alfred Hartenbach (SPD) sprach von einer «überfälligen Freigabe der unentgeltlichen, karitativen Rechtsberatung». Auf eine radikale Liberalisierung habe man aber verzichtet, weil dies zu Lasten der mittels Rechtsberater rechtsuchenden Bevölkerung gegangen wäre.
Dienstleistungen wie Testamentsvollstreckung oder Fördermittelberatung, die bislang Anwälten vorbehalten sind, können künftig auch von Steuerberatern oder Banken übernommen werden. Kernbereiche der Anwaltstätigkeit - wie etwa die Vertretung vor Gericht - bleiben aber unangetastet. Die Reform hebt zudem ein Gesetz von 1935 auf, mit dem damals jüdische Juristen von allen Bereichen des Rechts ausgeschlossen wurden.
Der ursprünglich vorgesehene Ausbau der Zusammenarbeit von Anwälten und anderen Berufen wurde wegen verschiedener Bedenken zurückgestellt. Der Deutsche Anwaltverein begrüßte das Gesetz. Die Novelle sei zeitgemäß und schütze gleichzeitig vor unqualifizierter Beratung.
QUELLE: dpa 2007 und öffentliche Quellen





