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Internationales Privatrecht

Eine fortschreitende Globalisierung und Mobilität unserer Gesellschaft führt zu immer mehr grenzüberschreitenden Kontakten. Wir verbringen unseren Urlaub im Ausland, wir bestellen Waren bei ausländischen Produzenten. Viele Deutsche heiraten jedes Jahr eine ausländische Partnerin oder einen ausländischen Partner.


Einige Millionen Menschen ausländischer Nationalität leben in Deutschland. Sie schließen Verträge des täglichen Lebens und betreiben hier ihre Geschäfte.


Die Handelsbeziehungen deutscher Firmen erstrecken sich über den gesamten Globus. Das internationale Privatrecht hilft dann bei der Frage, welches Recht anzuwenden ist.

 

Das internationale Privatrecht umfasst die Gesamtheit nachfolgender Fachbereiche:

 

Personenrecht
Familienrecht
Erbrecht
Vertragsrecht
Gesellschaftsrecht
usw.


Typische Fragen, bei denen wir unsere Mandanten unterstützen:

 

  • Vertragsabschlüsse mit Partnern im Ausland,
  • Unternehmensgründungen im Ausland,
  • Rechte an Gegenständen internationaler Vertragsbeziehungen,
  • internationales Familienrecht,
  • internationales Erbrecht
  • Probleme der Sicherung und Einziehung von Forderungen im internationalen Rechtsverkehr.