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Österreichisches Zivilrecht – wissen, wie im Nachbarland verhandelt wird

Nicht erst seit dem Beitritt Österreichs zur EU (1995) sind die Verbindungen zwischen Deutschland und Österreich sehr eng. Letztlich haben auch die Rechtssysteme große Ähnlichkeiten, mit langer historischer Tradition. Dennoch gibt es auch Unterschiede. Und da es im geschäftlichen und menschlichen Miteinander stets auch Steine des Anstoßes und für Auseinandersetzungen gibt, ist es mitunter unerlässlich, beide Systeme zu kennen.

 

Aus dieser Kenntnis ergeben sich Gestaltungsmöglichkeiten, wenn es darum geht, beispielsweise zivilrechtliche Verträge zu entwickeln. Bei Bi-lateralen Verträgen lässt sich auf diese Weise manches realisieren, das eben genau die Vorteile innerhalb eines Rechtssystems ausnutzt.

 

Unsere Kanzlei hat sich darauf spezialisiert, die Unterschiede im Interesse unserer Mandanten herauszuarbeiten und juristisch fundiert aufzubereiten. Darüber hinaus arbeiten wir eng mit Anwälten aus Österreich zusammen, so dass wir für unsere Mandanten auch in Österreich eine profunde Interessenvertretung sicherstellen können.

 

Exkurs in die Geschichte:
Das österreichische Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) trat bereits 1812 in Kraft und gilt auch heute noch als wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich. Es ist damit das älteste gültige Gesetzbuch des deutschsprachigen Rechtsraumes. Große Teile des österreichischen Privatrechts sind mittlerweile außerhalb des ABGB in eigenen Gesetzen geregelt. Dennoch ist es nach wie vor die Grundlage des österreichischen Zivilrechtssystems. Neben dem französischen Code Civil ist das ABGB die älteste noch in Kraft stehende, von vernunftrechtlichen Gedanken geprägte Zivilrechtskodifikation.

 

Nach langjähriger Beratung in zwei Juristenkommissionen trat das deutsche BGB am 1. Januar 1900 in Kraft. Es war die erste Kodifikation im Privatrecht mit durchgängiger Gültigkeit im gesamten Reichsgebiet. Hier wurde erstmals die Gleichberechtigung der Frau hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit festgeschrieben.


Stichworte für das österreichische Zivilrecht:

 

  • Personenrecht
  • Rechtsgeschäft
  • Vertrag
  • ABGB
  • BGB
  • Schuldrecht
  • Sachenrecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht