Übrigens, zu welchem Rechtsgebiet findet man Ihre Kanzleihomepage in Google auf Seite Eins ?

Rentenrecht – Teilbereich vom Sozialrecht

Das Sozialrecht ist eigentlich kein zusammenhängendes und allein stehendes Rechtsgebiet. Vielmehr treffen viele unterschiedliche Bereiche zusammen, die mit sozialem Recht zu tun haben. Sehr häufig geht es in diesem Bereich um Forderungen an oder von Versicherungen, Arbeitgebern und Behörden. Geht es beispielsweise um Kündigungsschutzklagen oder die Verhandlung von Abfindungen, sind Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld und im Rentenrecht zu beachten.

 

Im Rahmen des Rechts der sozialen Vorsorge werden diesseitig regelmäßig die Fragen geprüft, die im Bereich des Rentenrechts anzusiedeln sind.

 

Hier einige Beispiele für Leistungen der Kanzlei:

 

Bei Bescheiden der Deutschen Rentenversicherung ist mithin zu prüfen, ob:

  • eine Ablehnung Ihres Rentenantrages
  • eine nur teilweise Gewährung von Erwerbsminderungsrente
  • eine zeitliche Befristung der Rentengewährung
  • eine vorliegende Auswirkung der Anrechnung Ihres Einkommens auf Ihren Rentenanspruch und dessen Höhe


gerechtfertigt ist.


Wir betreuen unsere Mandanten im Zusammenhang mit dem Rentenrecht unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Rentenantrag
  • Erfolgsprüfung - lohnen sich Widerspruch oder Klage? z.B. bei Rentenablehnung
  • Kontenklärung z.B. Geltendmachung von rentenrechtlichen Zeiten
  • Vorruhestand
  • Rentenbefreiung
  • Beitragserstattung
  • Rehabilitationsmaßnahmen