WeGebAU Förderung in der Kanzlei bzw. im Kanzleimarketing
WeGebAU - Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen wie auch Anwalt-, bzw. Kanzleibetrieben
ieses Sonderprogramm "WeGebAU" zur Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (also auch in Rechtsanwalt-, bzw. Kanzleibetrieben), soll vorrangig die Entstehung von Arbeitslosigkeit durch Weiterbildung verhindern, die Beschäftigungschancen und -fähigkeiten der Arbeitnehmer verbessern und dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Aus diesem Grunde hat die ReNoStar GmbH eine Kooperation mit der Proventus Academy, einem Institut zur Schulung und Fortbildung von Mitarbeitern in Anwalts-, Notar- und Kanzleibetrieben geschlossen. Durch die weitere Kooperation mit dem Unternehmen "RAsant" - einer Unternehmensberatung ausschließlich für Kanzleien bzw. für Anwaltsbetriebe - bieten wir Ihnen ein ganzheitliches und geschlossenes Konzept um Fördermaßnahmen zu beantragen und effektiv durchzuführen.
Die entsprechenden maßnahmenspezifischen Weiterbildungsmodule, exemplarisch aufgeführt z.B. im Kanzleimarketing können bundesweit durchgeführt werden. Fordern Sie unsere Maßnahmenangebote zu WeGebAU an, oder Sie lassen sich persönlich beraten.
Hier können Sie Kontakt aufnehmen und Informationen anfordern: 06022 - 2055 80
Montag - Freitagtag 8:00 - 17:30 Uhr
Die Rechtsgrundlagen für den Einsatz der WeGebAU-Mittel sind im Wesentlichen in den nachfolgenden drei Rechts-grundlagen geregelt. In den Punkten 1 und 2 sind die Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber und in Punkt 3 die für den Arbeitnehmer ausgeführt.
1) Arbeitsentgeltzuschuss nach § 235c SGB III
2) Grundsatz der Förderung der berufliche Weiterbildung nach § 77 SGB III
3) Förderung beschäftigter Arbeitnehmer nach § 417 SGB III
Auszugsweise WeGebAU Kurzinformationen zu vorstehend aufgeführte Punkte 1 u. 2
Arbeitgeber können für die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiter/-innen eine Förderung über die BA durch die Inanspruchnahme von Zuschüssen zum Arbeitsentgelt erhalten.
Die Förderung gibt es für
- Personen ohne Berufsabschluss,
- Personen mit niedrigschwelligeren Berufsabschlüssen oder aber
- Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung, aber mit mehrjähriger Berufsentfremdung aufgrund anderweitiger Tätigkeiten
Die Weiterbildung hat im Rahmen eines bestehenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses in der regulären Arbeitszeit zu erfolgen.
- 3. Fördermöglichkeit gilt für Personen, die das 45. Lebensjahr vollendet haben.
In dem Falle ist berufliche Qualifikation kein Entscheidungskriterium für die Förderung. Die Weiterbildung wird über Bildungsgutschein bei AZWV zertifizierten Trägern finanziert.
Im Internet veröffentlichtes Dokument mit detaillierten Informationen zur Förderung der Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen mit Inhaltsübersicht zum Programm WeGebAU
HEGA-04-2009-WeGebAU-Anlage-GA.pdf
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